{"id":20131,"date":"2024-03-11T16:15:30","date_gmt":"2024-03-11T15:15:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fpoe-ooe.at\/?p=20131"},"modified":"2024-03-11T16:15:30","modified_gmt":"2024-03-11T15:15:30","slug":"wohnbaufoerderung-einkommensgrenzen-erhoeht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fpoe-weisskirchen.at\/fpoeoe2023\/wohnbaufoerderung-einkommensgrenzen-erhoeht\/","title":{"rendered":"Wohnbauf\u00f6rderung: Einkommensgrenzen erh\u00f6ht"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t<strong>Die Mittelschicht kommt weiterhin in den Genuss der Wohnbauf\u00f6rderung<\/strong><\/p>\n<p><em>In der heutigen Sitzung der ober\u00f6sterreichischen Landesregierung wurde der Beschluss auf Antrag von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner als Wohnbaureferent gefasst, die Einkommensgrenzen bei der Wohnbauf\u00f6rderung zu erh\u00f6hen. Die Schaffung von Wohnraum bleibe weiterhin die wichtigste Aufgabe des Wohnbauressorts. Somit komme, so Haimbuchner, \u201edie Mittelschicht weiterhin den Genuss der Wohnbauf\u00f6rderung.\u201c \u00a0<\/em><\/p>\n<p>Da man der ober\u00f6sterreichischen Bev\u00f6lkerung bei der Schaffung und Verwirklichung ihrer eigenen vier W\u00e4nde auch weiterhin zweckdienlich unter die Arme greifen m\u00f6chte, wurden die Einkommensgrenzen f\u00fcr die Wohnbauf\u00f6rderung<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr den Ein-Personen-Haushalt auf 50.000 Euro,<\/li>\n<li>f\u00fcr den Zwei-Personen-Haushalt auf 85.000 Euro angehoben,<\/li>\n<li>f\u00fcr jede weitere Person erh\u00f6ht sich die Grenze um weitere 7.500 Euro.<\/li>\n<\/ul>\n<p>\u201eEs ist vor allem f\u00fcr die Mittelschicht ein wichtiges Signal, denn gerade der Teil der Bev\u00f6lkerung, der einen Gro\u00dfteil der Steuerlast tr\u00e4gt, soll von staatlichen F\u00f6rderma\u00dfnahmen profitieren\u201c, betont Haimbuchner, der betont, dass diese Einkommensgrenzen auch f\u00fcr den Zugang zu gef\u00f6rderten Mietwohnungen gelten. \u201eAufgrund der uns\u00e4glichen KIM-VO, die einen Eigentumserwerb erheblich erschwert, m\u00fcssen wir den Ober\u00f6sterreichern g\u00fcnstige Mieten &#8211; als leistbare Alternative &#8211; \u00a0zur Verf\u00fcgung stellen. Ein etwaig h\u00f6herer Verdienst soll nicht dazu f\u00fchren, dass die Person die Einkommensgrenze f\u00fcr eine gef\u00f6rderte Mietwohnung \u00fcberschreitet und das Mehreinkommen am Ende f\u00fcr eine h\u00f6here Miete ausgegeben werden muss\u201c, f\u00fchrt Haimbuchner aus.<\/p>\n<p>Mit dieser Anhebung wurde man nicht nur den Anspr\u00fcchen der \u00d6sterreicher gerecht, die Grenzen wurden auch weit \u00fcber das Ma\u00df der Inflation hinaus angehoben. \u201eAuch das soll f\u00fcr die Ober\u00f6sterreicher ein Signal sein. Selbstverst\u00e4ndlich ist es die Aufgabe der Politik das Niveau staatlicher Leistungen in diesem Bereich zu halten. Es ist aber auch unsere Aufgabe, in unserem politischen Einflussbereich, den Erwerb von Eigentum f\u00fcr die \u00d6sterreicher zu vereinfachen, um auch den Wohlstand unserer B\u00fcrger zu erh\u00f6hen. Ich denke damit ist uns ein weiterer Schritt in diese Richtung gelungen\u201c, so Haimbuchner abschlie\u00dfend.\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Mittelschicht kommt weiterhin in den Genuss der Wohnbauf\u00f6rderung In der heutigen Sitzung der ober\u00f6sterreichischen Landesregierung wurde der Beschluss auf Antrag von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner als Wohnbaureferent gefasst, die Einkommensgrenzen bei der Wohnbauf\u00f6rderung zu erh\u00f6hen. Die Schaffung von Wohnraum bleibe weiterhin die wichtigste Aufgabe des Wohnbauressorts. 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