{"id":20319,"date":"2024-05-17T08:53:57","date_gmt":"2024-05-17T06:53:57","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fpoe-ooe.at\/?p=20319"},"modified":"2024-05-17T08:53:57","modified_gmt":"2024-05-17T06:53:57","slug":"landesrechnungshof-bescheinigt-gute-arbeit-im-baurechtsressort","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fpoe-weisskirchen.at\/fpoeoe2023\/landesrechnungshof-bescheinigt-gute-arbeit-im-baurechtsressort\/","title":{"rendered":"Landesrechnungshof bescheinigt gute Arbeit im Baurechtsressort"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t<strong>In der nunmehr ver\u00f6ffentlichten Folgepr\u00fcfung des Rechnungshofberichtes \u201eFl\u00e4cheninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in O\u00d6\u201c, kam der Landesrechnungshof (LRH) \u00a0zum Schluss, dass die am 28. Juni 2023 im Kontrollausschuss beschlossenen Verbesserungsvorschl\u00e4ge vielfach bereits zur G\u00e4nze umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden. Besonderes Augenmerk wurde bei der Pr\u00fcfung im Zusammenhang mit baurechtlichen Agenden auf die k\u00fcnftige Verhinderung von konsenslosen Abweichungen \u2013 auch Schwarzbauten genannt \u2013 gelegt<\/strong>.<\/p>\n<p>Da von Baurechtsreferent Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner bereits vor der Initiativpr\u00fcfung des Rechnungshofes, an einer L\u00f6sung gearbeitet wurde, konnte durch die Einf\u00fchrung des neuen \u00a7 40a in der O\u00f6. Bauordnung \u2013 Best\u00e4tigung \u00fcber die bewilligungsgem\u00e4\u00dfe Lage von Geb\u00e4uden W\u00e4hrend der Bauausf\u00fchrung \u2013 eine zeitige Regelung geschaffen werden, welche k\u00fcnftige \u201eSchwarzbauten\u201c verhindern soll. Ein weiterer Schwerpunkt des Berichtes umfasst die beh\u00f6rdliche \u00dcberpr\u00fcfung von \u00fcber einhundert Verdachtsf\u00e4llen von Widmungswidrigkeiten, bei denen Geb\u00e4ude ins Gr\u00fcnland ragen sollen. Diese \u00dcberpr\u00fcfung wird derzeit konsequent durchgef\u00fchrt. Anzumerken ist, dass sich von den derzeit zw\u00f6lf abgeschlossenen Verfahren, elf als rechtskonforme Situierungen herausgestellt haben, sodass keine weiteren baupolizeilichen Ma\u00dfnahmen notwendig sind.<\/p>\n<p><strong>Auch f\u00fcr Schwarzbauten soll an einer L\u00f6sung gearbeitet werden<\/strong><\/p>\n<p><em>\u201eDer Rechnungshofbericht des letzten Jahres hat uns aufgezeigt, dass wir eine signifikante Anzahl an Geb\u00e4uden in diesem Land haben k\u00f6nnten, bei welchen es aus historischen oder anderen Gr\u00fcnden zu m\u00f6glichen Widmungswidrigkeiten bzw. \u00dcberbauungen gekommen sein k\u00f6nnte. Ich spreche hier nicht von ganzen Einfamilienh\u00e4usern die etwa rechtswidrig in einem Naturschutzgebiet errichtet wurden, sondern von H\u00e4usern, die aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, ein paar Meter verr\u00fcckt wurden und deshalb ins Gr\u00fcnland ragen und rechtlich als Schwarzbau zu klassifizieren sind. Die bisherige Rechtslage l\u00e4sst den Beh\u00f6rden hier kaum Spielraum. Letztlich bleibt den Baubeh\u00f6rden vielfach nur der Abrissbescheid. Die Konsequenzen daraus sind jahrelange Rechtsstreitigkeiten und am Ende oftmals existenzbedrohende Zust\u00e4nde und zerst\u00f6rte Tr\u00e4ume. Daher arbeiten wir intensiv an einer L\u00f6sung, die auch in derartigen F\u00e4llen den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Denn wir bauen Zukunft, wir rei\u00dfen sie nicht ein\u201c,<\/em> so Haimbuchner abschlie\u00dfend.\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der nunmehr ver\u00f6ffentlichten Folgepr\u00fcfung des Rechnungshofberichtes \u201eFl\u00e4cheninanspruchnahme und widmungskonforme Nutzung des Raumes in O\u00d6\u201c, kam der Landesrechnungshof (LRH) \u00a0zum Schluss, dass die am 28. Juni 2023 im Kontrollausschuss beschlossenen Verbesserungsvorschl\u00e4ge vielfach bereits zur G\u00e4nze umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden. 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