{"id":20646,"date":"2024-10-11T11:47:35","date_gmt":"2024-10-11T09:47:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fpoe-ooe.at\/?p=20646"},"modified":"2024-10-11T11:47:35","modified_gmt":"2024-10-11T09:47:35","slug":"umsetzung-der-renaturierungsverordnung-zwischen-anspruch-und-realitaet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fpoe-weisskirchen.at\/fpoeoe2023\/umsetzung-der-renaturierungsverordnung-zwischen-anspruch-und-realitaet\/","title":{"rendered":"Umsetzung der Renaturierungsverordnung: Zwischen Anspruch und Realit\u00e4t"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t<strong>Die k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte Verordnung zur Wiederherstellung der Natur hat offiziell Eingang in das Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union gefunden und ist somit 20 Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung in Kraft getreten. Damit sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, sie in die Praxis umzusetzen. Doch wie diese Umsetzung in der Praxis aussehen soll, ist derzeit Gegenstand intensiver Diskussionen auf verschiedenen Regierungsebenen. Es zeichnet sich ab, dass der Weg von den theoretischen Zielen bis zur konkreten Realisierung ein langer und steiniger i<\/strong>st.<\/p>\n<p><em>Koordination auf mehreren Ebenen<\/em><\/p>\n<p>F\u00fcr Ober\u00f6sterreich wurde bereits eine eigene Koordinierungsstelle eingerichtet, um die Ma\u00dfnahmen besser abstimmen zu k\u00f6nnen. Parallel dazu wird auf Bundesebene eine Fachstelle vorbereitet. Ober\u00f6sterreich hat zudem Herrn Dr. Alexander Schuster als Vertreter in eine EU-weite Expertengruppe nominiert, um die Interessen des Landes zu wahren. So soll gew\u00e4hrleistet werden, dass Ober\u00f6sterreich auf allen Ebenen Einfluss auf die Umsetzung nimmt.<\/p>\n<p>Auf nationaler Ebene sieht man die Verordnung allerdings kritisch: Die Bundesl\u00e4nder m\u00fcssen eigenst\u00e4ndig bewerten, wie sie die Anforderungen der EU umsetzen wollen. Das bedeutet, dass eine st\u00e4ndige Arbeitsgruppe eingerichtet wird, die sich mit den spezifischen Gegebenheiten der einzelnen L\u00e4nder auseinandersetzt.<\/p>\n<p><em>\u201eUnausgereifte Verordnung\u201c<\/em><\/p>\n<p>Die gr\u00f6\u00dfte Herausforderung besteht darin, dass viele entscheidende Punkte der Verordnung bisher nicht gekl\u00e4rt sind. Insbesondere in finanzieller Hinsicht herrscht Unsicherheit. Die Europ\u00e4ische Kommission hatte in fr\u00fchen Entw\u00fcrfen gesch\u00e4tzte Kosten von 183 Milliarden Euro f\u00fcr die gesamte EU veranschlagt, diese dann auf 154 Milliarden reduziert. In der finalen Version wurden \u00fcberhaupt keine Summen mehr genannt.\u00a0Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner \u00e4u\u00dferte sich hierzu klar: \u201eNach der politisch und rechtlich mehr als fragw\u00fcrdigen Zustimmung der Bundesministerin Gewessler zu einer Verordnung, die weder rechtlich bestimmt ausgestaltet, noch deren finanzielle Auswirkungen abgesch\u00e4tzt werden kann, m\u00fcssen die Bundesl\u00e4nder, allen voran Ober\u00f6sterreich, mit Sachverstand, Ma\u00df und Ziel die jahrzehntelange Tradition des partnerschaftlichen Naturschutzes bewahren.\u201c<\/p>\n<p><em>\u00a0Finanzierung \u2013 Eine offene Frage<\/em><\/p>\n<p>Wie die Verordnung finanziert werden soll, ist ebenfalls ungekl\u00e4rt. Die Kosten werden von den \u00fcblichen Naturschutzbudgets der L\u00e4nder bei Weitem nicht gedeckt werden k\u00f6nnen. Die EU fordert die Mitgliedstaaten auf, sogenannte Wiederherstellungspl\u00e4ne zu erstellen, die bis 2026 vorliegen und ab 2030 erste Ziele erreicht haben m\u00fcssen. Ober\u00f6sterreich sieht sich hier allerdings allein gelassen, da keine konkreten Finanzierungsmodelle seitens der EU vorliegen.<\/p>\n<p><em>Unbestimmte Vorgaben und unscharfe Definitionen<\/em><\/p>\n<p>Ein weiteres Problem der Verordnung ist die fehlende Klarheit in der Begrifflichkeit. Begriffe wie \u201eg\u00fcnstiger Erhaltungszustand\u201c und \u201eg\u00fcnstige Gesamtfl\u00e4che\u201c sind nicht ausreichend definiert, was die praktische Umsetzung erheblich erschwert. Dr. Haimbuchner kritisiert diese unklaren Vorgaben: \u201eWir werden daher einerseits die geforderten Ma\u00dfnahmen m\u00f6glichst partnerschaftlich umsetzen und auf der anderen Seite aktiv auf europ\u00e4ischer Ebene bei der Erstellung der Wiederherstellungspl\u00e4ne auf den n\u00f6tigen Sach- und Hausverstand pochen.\u201c<\/p>\n<p><em>Konsequenzen f\u00fcr die Landwirtschaft<\/em><\/p>\n<p>Besonders deutlich wird die Unsicherheit in der Frage der Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Erste Studien der EU-Kommission zur Folgenabsch\u00e4tzung haben ergeben, dass die Lebensmittelproduktion erheblich beeintr\u00e4chtigt werden k\u00f6nnte. Ein R\u00fcckgang der landwirtschaftlichen Produktion und ein damit verbundener Anstieg der Lebensmittelpreise sind laut den vorliegenden Daten wahrscheinlich.\u00a0\u201eDie Politik hat eine Verantwortung gegen\u00fcber der Gesellschaft. Verordnungen oder Gesetze zu beschlie\u00dfen, die die Eventualit\u00e4t von Nahrungsengp\u00e4ssen miteinbeziehen oder gar mit derartigen Versorgungsproblemen rechnen, sind eine Gefahr f\u00fcr unser Volk\u201c, warnt Haimbuchner eindringlich. Diese potenziellen Versorgungsengp\u00e4sse verdeutlichen, wie tiefgreifend die Auswirkungen der Renaturierungsverordnung sein k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><em>Auswirkungen auf Stadtentwicklung<\/em><\/p>\n<p>Auch in der Stadtentwicklung wird die Renaturierungsverordnung bereits sp\u00fcrbar. So wurde das Linzer Projekt \u201eIT:U\u201c durch den B\u00fcrgermeister abgelehnt, da es im Widerspruch zu den zuk\u00fcnftigen Anforderungen der Verordnung steht. Mehr Gr\u00fcnfl\u00e4chen im urbanen Raum sind vorgeschrieben, was st\u00e4dtische Entwicklungsprojekte einschr\u00e4nkt.\u00a0\u201eUnabh\u00e4ngig davon, ob man das Projekt unterst\u00fctzt oder nicht, zeigt dieses Beispiel deutlich, dass Stadterweiterungen und Stadtentwicklungen in Zukunft schwieriger umsetzbar sein werden\u201c, so Haimbuchner weiter. Hier zeigt sich bereits jetzt, wie tief die Einschnitte in gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereiche sein k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><em>Fazit: Anspruch und Realit\u00e4t klaffen auseinander<\/em><\/p>\n<p>Die Renaturierungsverordnung der EU steht derzeit vor erheblichen Umsetzungsproblemen. Die fehlende Klarheit in der Finanzierung, ungenaue Begriffsdefinitionen und die tiefgreifenden Auswirkungen auf Landwirtschaft und Stadtentwicklung werfen Fragen auf. W\u00e4hrend die Verordnung in der Theorie ambitionierte Ziele verfolgt, zeigen sich in der Praxis erhebliche Herausforderungen. Dr. Haimbuchner betont die Notwendigkeit, mit \u201eSachverstand, Ma\u00df und Ziel\u201c vorzugehen und warnt vor den potenziell gravierenden Konsequenzen f\u00fcr Ober\u00f6sterreich und ganz \u00d6sterreich.\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte Verordnung zur Wiederherstellung der Natur hat offiziell Eingang in das Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union gefunden und ist somit 20 Tage nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung in Kraft getreten. Damit sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, sie in die Praxis umzusetzen. 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