{"id":20728,"date":"2024-11-13T12:51:18","date_gmt":"2024-11-13T11:51:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fpoe-ooe.at\/?p=20728"},"modified":"2024-11-13T12:51:18","modified_gmt":"2024-11-13T11:51:18","slug":"wohnbau-kim-vo-wird-weiter-nicht-evaluiert-oder-abgeschafft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fpoe-weisskirchen.at\/fpoeoe2023\/wohnbau-kim-vo-wird-weiter-nicht-evaluiert-oder-abgeschafft\/","title":{"rendered":"Wohnbau: KIM-VO wird weiter nicht evaluiert oder abgeschafft"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t<strong>Ungeh\u00f6rt bleibt weiterhin der einstimmige Beschluss der Landeswohnbaureferentenkonferenz, die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsma\u00dfnahmen-Verordnung (KIM-VO) einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Die Verordnung, die wesentliche Regelungen zur Immobilienfinanzierung in \u00d6sterreich festlegt, hat weitreichende Auswirkungen auf den Zugang zu Eigentum und leistbare Wohnm\u00f6glichkeiten. Zugleich wirft sie demokratiepolitische Fragen auf, die auf h\u00f6chster Ebene gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen.<\/strong><\/p>\n<p>Konkret gilt diese Verordnung seit August 2022. Sie hat dazu gef\u00fchrt, dass der heimische Immobilienmarkt und die Bauwirtschaft in einer schwierigen Lage sind. Urspr\u00fcnglich war das Ziel, damit eine \u00dcberhitzung des Immobilienmarktes zu verhindern. Nun hat sie als ein erhebliches Hindernis f\u00fcr den Zugang zu Wohneigentum und leistbarem Wohnen erwiesen. Die KIM-VO legt strenge Auflagen f\u00fcr die Vergabe von Wohnbaukrediten fest. So darf die R\u00fcckzahlungsrate f\u00fcr Immobilienkredite an Private maximal 40 Prozent des verf\u00fcgbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, und die Maximallaufzeit liegt bei 35 Jahren<a href=\"https:\/\/www.handwerkundbau.at\/markt\/die-kreditverordnung-kim-wurde-nicht-geaendert-52160\">. <\/a>Diese Regulierungen haben zu einem massiven Einbruch in der Vergabe von Wohnbaudarlehen gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Auswirkungen der KIM-VO sind nicht nur auf den Immobilienmarkt beschr\u00e4nkt, sondern haben auch weitreichende Folgen f\u00fcr die gesamte Bauwirtschaft und nachgelagerte Branchen. Der Einrichtungsfachhandel, der stark von Neubauten abh\u00e4ngt, sieht sich mit massiven Umsatzeinbu\u00dfen konfrontiert. Prognosen deuten auf einen R\u00fcckgang der j\u00e4hrlichen freifinanzierten Wohnungsfertigstellungen um 90% bis 2026 hin, was die Existenz vieler Unternehmen in der M\u00f6belbranche und im Baunebengewerbe bedroht<\/p>\n<p><em>Beschl\u00fcsse der Landeswohnbaureferentenkonferenz zu ignorieren ist demokratiepolitisch bedenklich<\/em><\/p>\n<p>\u201eDie KIM-VO ist ein Thema, das die Bev\u00f6lkerung direkt betrifft, da es um den Zugang zu Wohneigentum geht \u2013 eine der zentralen S\u00e4ulen der privaten Vorsorge und Lebensplanung. Wenn solche Regulierungen ohne politische Kontrolle erlassen werden, ist dies bedenklich\u201c, kritisiert FP\u00d6-Landesparteiobmann, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner den zust\u00e4ndigen Minister, der in seiner Antwort auf die Weisungsfreiheit der FMA (Finanzmarktaufsichtsbeh\u00f6rde) in diesen Fragen verwies. \u201eDiese Weisungsfreiheit f\u00fchrt jedoch dazu, dass eine nicht gew\u00e4hlte Beh\u00f6rde rechtlich verbindliche Entscheidungen trifft, die unsere Minister laut eigenen Aussagen nicht mehr ab\u00e4ndern k\u00f6nnen &#8211; demokratiepolitisch wirft das einige Fragen auf\u201c, so Haimbuchner.<\/p>\n<p>\u201eIn einer Demokratie ist es nicht akzeptabel, dass eine Verordnung, die die Lebensrealit\u00e4t vieler Menschen massiv beeinflusst, von einem Organ ohne demokratische Legitimation beschlossen wird und nicht korrigiert werden kann. Es ist erforderlich, dass die Politik als demokratisch gew\u00e4hlte Vertretung des Volkes handlungsf\u00e4hig bleibt und ihre Verantwortung nicht aus der Hand gibt\u201c, so der ober\u00f6sterreichische Wohnbaureferent Haimbuchner weiter.<\/p>\n<p>Die einstimmige Entscheidung der Landeswohnbaureferentenkonferenz f\u00fcr eine Evaluierung der KIM-VO unterstreicht die Dringlichkeit dieser Thematik. \u201eDer Zugang zu Wohnraum muss f\u00fcr unser Volk leistbar bleiben. Die KIM-VO schr\u00e4nkt diesen Zugang durch \u00fcberm\u00e4\u00dfige Regulierungen und \u00fcberzogene finanzielle H\u00fcrden massiv ein. Die Abschaffung der Verordnung w\u00e4re l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llig<em>\u201c<\/em><em>, <\/em>so Haimbuchner abschlie\u00dfend.<\/p>\n<p>&nbsp;\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ungeh\u00f6rt bleibt weiterhin der einstimmige Beschluss der Landeswohnbaureferentenkonferenz, die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsma\u00dfnahmen-Verordnung (KIM-VO) einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen. Die Verordnung, die wesentliche Regelungen zur Immobilienfinanzierung in \u00d6sterreich festlegt, hat weitreichende Auswirkungen auf den Zugang zu Eigentum und leistbare Wohnm\u00f6glichkeiten. Zugleich wirft sie demokratiepolitische Fragen auf, die auf h\u00f6chster Ebene gekl\u00e4rt werden m\u00fcssen. 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