{"id":20818,"date":"2024-12-11T08:42:09","date_gmt":"2024-12-11T07:42:09","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fpoe-ooe.at\/?p=20818"},"modified":"2024-12-11T08:42:09","modified_gmt":"2024-12-11T07:42:09","slug":"haimbuchner-renaturierungsverordnung-haette-nie-zugestimmt-werden-duerfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fpoe-weisskirchen.at\/fpoeoe2023\/haimbuchner-renaturierungsverordnung-haette-nie-zugestimmt-werden-duerfen\/","title":{"rendered":"Haimbuchner: Renaturierungsverordnung h\u00e4tte nie zugestimmt werden d\u00fcrfen"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t<strong>Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wurde mittlerweile im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union ver\u00f6ffentlicht, womit sie von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. In welcher Form und in welchem Umfang ist derzeit Gegenstand intensiver amtsinterner und bundesl\u00e4nder\u00fcbergreifender Besprechungen. <\/strong><\/p>\n<p>Die Forschungsstelle der Kommission zur Folgenabsch\u00e4tzung hat bereits jetzt festgestellt, dass die Lebensmittelversorgung erheblich beeintr\u00e4chtigt werden wird. Eine vollst\u00e4ndige Umsetzung f\u00fchrt laut Studien zu einem signifikanten R\u00fcckgang der landwirtschaftlichen Produktion. Ebenso werden k\u00fcnftige Vorhaben hinsichtlich einer Stadterweiterung oder einer Stadtentwicklung zuk\u00fcnftig durch die Verordnung erheblich erschwert.<\/p>\n<p>\u201eDie Politik hat eine Verantwortung gegen\u00fcber der Gesellschaft. Verordnungen oder Gesetze zu beschlie\u00dfen, die die Eventualit\u00e4t von Nahrungsengp\u00e4ssen miteinbeziehen oder gar mit derartigen Versorgungsproblemen rechnen, sind eine Gefahr f\u00fcr unser Volk. Jeder mit klarem Verstand erkennt hier die Problematik. Dieser Verordnung h\u00e4tte schlichtweg nie zugestimmt werden d\u00fcrfen\u201c, so Naturschutzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner.<\/p>\n<p>Es ergeben sich dabei drei Arbeitsebenen:<\/p>\n<ul>\n<li>Zum Zweck <strong>einer besseren Koordinierung<\/strong> der notwendigen Ma\u00dfnahmen wurde bereits eine Koordinierungsstelle f\u00fcr Ober\u00f6sterreich eingerichtet.<\/li>\n<li>Damit dies zuk\u00fcnftig vor allem im Bereich des Berichtswesens und der bis 2026 zu erstellenden <strong>Wiederherstellungspl\u00e4ne<\/strong> \u00f6sterreichweit abgestimmt vonstattengeht, soll eine Fachstelle der L\u00e4nder auf Bundesebene in Form einer st\u00e4ndigen Arbeitsgruppe eingerichtet werden.<\/li>\n<li>Auf EU-Ebene sieht die Renaturierungsverordnung die <strong>Einrichtung eines Ausschusses gemeinsamer L\u00e4ndervertreter durch die Europ\u00e4ische Kommission sowie einer Expertengruppe<\/strong> vor. F\u00fcr diese Funktionen hat das Land Ober\u00f6sterreich Dr. Alexander Schuster, Mitarbeiter der Abteilung Naturschutz, nominiert.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Momentan sind viele ma\u00dfgebliche Punkte der Renaturierungsverordnung nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Finanzierung<\/strong>: In einem ersten Entwurf zur Wiederherstellungsverordnung (= Renaturierungsverordnung) hat die Europ\u00e4ische Kommission in den Erw\u00e4gungsgr\u00fcnden Kosten in der H\u00f6he von 183 Mrd. Euro f\u00fcr die gesamte Europ\u00e4ische Union angef\u00fchrt. In der nun geltenden Rechtsvorschrift sind \u00fcberhaupt keine Finanzierungssummen mehr angef\u00fchrt. Bis heute gibt es keine Information seitens der EU, wie diese gesch\u00e4tzten Kosten tats\u00e4chlich finanziert werden sollen.<\/li>\n<li><strong>Unbestimmtheit der Vorgaben<\/strong>: Die Verordnung gibt zahlreiche Ziele vor, in denen in gro\u00dfen Teilen ma\u00dfgebliche Begriffe nicht ausreichend definiert sind und au\u00dferdem weit \u00fcber die in den bisherigen EU-Rechtsvorschriften verwendeten Begriffe hinausgehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wurde mittlerweile im Amtsblatt der Europ\u00e4ischen Union ver\u00f6ffentlicht, womit sie von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. In welcher Form und in welchem Umfang ist derzeit Gegenstand intensiver amtsinterner und bundesl\u00e4nder\u00fcbergreifender Besprechungen. 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