{"id":20830,"date":"2024-12-13T11:44:22","date_gmt":"2024-12-13T10:44:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fpoe-ooe.at\/?p=20830"},"modified":"2024-12-13T11:44:22","modified_gmt":"2024-12-13T10:44:22","slug":"einstimmige-loesung-bei-widmungswidrigen-baufehlern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fpoe-weisskirchen.at\/fpoeoe2023\/einstimmige-loesung-bei-widmungswidrigen-baufehlern\/","title":{"rendered":"Einstimmige L\u00f6sung bei widmungswidrigen Baufehlern"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t<em>Landtag beschlie\u00dft Raum- und Bauordnungspaket zur Widmungserg\u00e4nzung bei Baufehlern: Keine Generalamnestie f\u00fcr Schwarzbauten, aber <\/em><em>M\u00f6glichkeit zum Erhalt von Wohnraum auch bei Abweichungen ins Gr\u00fcnland\u201c<\/em><\/p>\n<p><strong>Der O\u00d6. Landtag hat nunmehr einstimmig eine L\u00f6sung bei widmungswidrigen Baufehlern durch eine nachtr\u00e4gliche Widmungserg\u00e4nzung beschlossen. Im O\u00d6. Raumordnungs- und Bauordnungspaket gibt den betroffenen Eigent\u00fcmern nun die M\u00f6glichkeit, <\/strong><strong>durch empfindliche Ausgleichszahlungen bestehenden Wohnraum zu erhalten und Existenzen zu sichern<\/strong><em><strong>. \u201e<\/strong><\/em><em><strong>Das einstimmige Votum des O\u00f6. Landtags best\u00e4tigt ganz klar unseren Weg, keine Generalsamnestie f\u00fcr \u201aSchwarzbauten\u2018 einzuf\u00fchren, sondern eine L\u00f6sung mit Augenma\u00df und Verantwortungsbewusstsein umzusetzen\u201c<\/strong><\/em><em><strong>,<\/strong><\/em> <strong>unterstreichen Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und Landesrat Markus Achleitner. Die beschlossene Regelung sieht klare Voraussetzungen f\u00fcr eine L\u00f6sung durch eine nachtr\u00e4gliche Widmungserg\u00e4nzung vor: So sind etwa g\u00e4nzliche \u201eGr\u00fcnlandbauten\u201c, Bauten ohne urspr\u00fcnglichen Baukonsens, also \u201eSchwarzbauten\u201c im klassischen Sinn, oder auch Geb\u00e4ude, die nicht dem Wohn- oder dem gewerblichen Gesch\u00e4ftszweck dienen, wie zum Beispiel Gartenh\u00fctten oder Swimmingpools, grunds\u00e4tzlich nicht von dieser Erg\u00e4nzung im O\u00f6. Raumordnungsgesetz und in der O\u00f6. Bauordnung umfasst.<\/strong><\/p>\n<p>\u201eEs handelt sich hier um eine L\u00f6sung, die jeden einzelnen Fall unter die Lupe nimmt. Zugleich zielt die Regelung nicht auf \u201aklassische\u2018 Schwarzbauten ab und es sind auch nur Bauten umfasst, die f\u00fcr die Betroffenen zum Wohnen oder zum Betreiben ihres Gewerbes unerl\u00e4sslich sind. Mir ist wichtig, dass Familien nicht pl\u00f6tzlich auf der Stra\u00dfe stehen oder Unternehmen schlie\u00dfen m\u00fcssen, weil es keine andere Option als den Abriss gibt\u201c, erkl\u00e4rt Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner. \u201eDurch die Einf\u00fchrung des \u00a740a in der Ober\u00f6sterreichischen Bauordnung haben wir bereits im Fr\u00fchjahr dieses Jahres daf\u00fcr gesorgt, dass solche F\u00e4lle k\u00fcnftig vermieden werden. Denn dieser verpflichtet den Bauf\u00fchrer, eine Best\u00e4tigung \u00fcber die bewilligungsgem\u00e4\u00dfe Lage des Geb\u00e4udes vorzulegen. Ich sehe meine Aufgabe darin, Wohnraum zu schaffen, nicht diesen abzurei\u00dfen\u201c, stellt LH-Stv. Haimbuchner fest. Und LR Achleitner erg\u00e4nzt, wonach es von Anfang an nicht Ziel war, eine Generalamnestie f\u00fcr Schwarzbauten zu schaffen.<\/p>\n<p>Nunmehr g\u00e4be es eine rechtskonforme und vern\u00fcnftige L\u00f6sung. Ziel sei keine Generalamnestie f\u00fcr Schwarzbauten gewesen. Es h\u00e4tte jeder Vernunft widersprochen, wenn jahrelang bestehende Einfamilienh\u00e4user oder Gesch\u00e4ftsbauten abgerissen werden m\u00fcssten, nur um dann ein paar Meter weiter wieder neu errichtet zu werden. Die nunmehrige Erg\u00e4nzung im Raumordnungsgesetz sei eine sinnvolle L\u00f6sung, so Haimbuchner und Achleitner.\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Landtag beschlie\u00dft Raum- und Bauordnungspaket zur Widmungserg\u00e4nzung bei Baufehlern: Keine Generalamnestie f\u00fcr Schwarzbauten, aber M\u00f6glichkeit zum Erhalt von Wohnraum auch bei Abweichungen ins Gr\u00fcnland\u201c Der O\u00d6. Landtag hat nunmehr einstimmig eine L\u00f6sung bei widmungswidrigen Baufehlern durch eine nachtr\u00e4gliche Widmungserg\u00e4nzung beschlossen. Im O\u00d6. 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