{"id":20842,"date":"2024-12-20T11:23:56","date_gmt":"2024-12-20T10:23:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fpoe-ooe.at\/?p=20842"},"modified":"2024-12-20T11:23:56","modified_gmt":"2024-12-20T10:23:56","slug":"oberoesterreich-ist-kein-windkraftland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fpoe-weisskirchen.at\/fpoeoe2023\/oberoesterreich-ist-kein-windkraftland\/","title":{"rendered":"RED III-Richtlinie: Ober\u00f6sterreich ist kein Windkraftland"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t<em>Windkraft: Energiewende mit Ausschlusszonen \u2013 zum Wohle der Natur<\/em><\/p>\n<p><strong>Weiterhin zur\u00fcckhaltend ist Ober\u00f6sterreich punkto Windkraft. Es gibt ein klares Bekenntnis f\u00fcr erneuerbare Energie. Diese wird f\u00fcr die k\u00fcnftige Energiesicherheit Ober\u00f6sterreichs eine bedeutende Rolle spielen. Die RED III\u2013Richtlinie der Europ\u00e4ischen Union verlangt nun, dass in gewissen Gebieten das Errichten von Windkraftanlagen erleichtert werden muss. F\u00fcr den Umstieg auf erneuerbare Energietr\u00e4ger bedarf es sowohl einer Dezentralisierung der Energieerzeugungsanlagen als auch des Ausbaus der Netzinfrastruktur und der Schaffung von Speicherl\u00f6sungen. F\u00fcr die Dezentralisierung der Energieerzeugung schafft Ober\u00f6sterreich klare Voraussetzungen: Nach dem Grundsatz \u201eOrdnen &amp; Beschleunigen\u201c wird es ganz konkrete Regelungen f\u00fcr m\u00f6gliche Standorte f\u00fcr erneuerbare Energieanlagen geben. Damit schafft Ober\u00f6sterreich die Voraussetzungen zur Umsetzung der RED III-Richtlinie der EU, mit der die Genehmigungsverfahren f\u00fcr den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden sollen.<\/strong><\/p>\n<p>\u201eUm Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden und dem Gedanken der Rechtsstaatlichkeit zu entsprechen werden wir diese Vorgabe nat\u00fcrlich erf\u00fcllen\u201c, betont der f\u00fcr den Naturschutz zust\u00e4ndige Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner und hebt erneut hervor: \u201eOber\u00f6sterreich ist schlichtweg kein Windkraftland.\u201c In Ober\u00f6sterreich soll die Umsetzung der RED III-Richtlinie in Form einer landesweiten Steuerung der r\u00e4umlichen Entwicklung im Zusammenhang mit Windkraftanlagen und Dach-, Fassaden- und Parkplatz-\u00dcberdachungs-PV-Anlagen sowie freistehenden PV-Anlagen erfolgen. . Dabei ist sowohl das Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien als auch das Interesse am Erhalt naturschutzfachlich und landschaftlich besonders sensibler Zonen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Da die Natur und das Landschaftsbild unserer Heimat einer solchen Gesetzgebung allerdings keinesfalls zum Opfer fallen darf werden in gro\u00dfen Teilen Ober\u00f6sterreichs gleichzeitig Windkraft-Ausschlusszonen errichtet, wo derartige Anlagen k\u00fcnftig nicht mehr errichtet werden d\u00fcrfen \u2013 weil eben dieser Schutz Teil einer vern\u00fcnftigen Gesetzgebung ist\u201c, so Haimbuchner in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem f\u00fcr die Raumordnung zust\u00e4ndigen Wirtschafts- und Energie-Landesrat Markus Achleitner.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em>Die in der Verordnung enthaltenen Ausschlusszonen lehnen sich an den unverbindlichen \u201eWindkraftmasterplan 2017\u201c des Landes O\u00d6 an. Eine Errichtung von Windkraftgro\u00dfanlagen ist in diesen Ausschlusszonen g\u00e4nzlich ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind lediglich sogenannte \u201eRepoweringma\u00dfnahmen\u201c f\u00fcr bereits bestehende Anlagen. Weiters wird in den Ausschlusszonen die Errichtung von PV-Freifl\u00e4chenanlagen ab einer Seeh\u00f6he von 1.200 Metern untersagt. Nach Einbeziehung und der detaillierten Vorpr\u00fcfung aller in Betracht kommenden fachlichen Interessen und Erkenntnisse durch die beigezogenen Fachabteilungen des Landes Ober\u00f6sterreich wird insgesamt eine Fl\u00e4che von 413.850 Hektar als Ausschlusszone festgelegt und verordnet.<\/p>\n<ul>\n<li><u>Alpen und Alpenvorland<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Von diesen insgesamt 413.850 Hektar Ausschlusszone entfallen etwa 359.000 Hektar auf das s\u00fcdliche Ober\u00f6sterreich. Damit tr\u00e4gt man der v\u00f6lkerrechtlich verbindlichen Alpenkonvention, dem besonderen Schutzbed\u00fcrfnis der Alpen und des Alpenvorlandes, sowie der nachhaltigen Entwicklung dieses Gebiets unmittelbar Rechnung.<\/p>\n<ul>\n<li><u>M\u00fchlviertel Nord-Ost und B\u00f6hmerwald<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Etwa 37.230 Hektar und weitere 8.720 Hektar an Ausschlusszonen entfallen auf den Bereich des nord\u00f6stlichen M\u00fchlviertels und die Ausl\u00e4ufer des B\u00f6hmerwaldes, welche an ihrer n\u00f6rdlichen Grenze an die tschechische Republik anschlie\u00dfen. Diese Ausschlusszonen basieren Gro\u00dfteils ebenfalls auf den fachlichen Erkenntnissen, die auch dem \u201eWindkraftmasterplan 2017\u201c zu Grunde liegen. Damit will man dem dort befindlichem Vogelschutzgebiet der Tschechischen Republik, welches an \u00d6sterreich unmittelbar angrenzt, ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<ul>\n<li><u>Kobernau\u00dferwald<\/u><\/li>\n<\/ul>\n<p>Angrenzend an das Beschleunigungsgebiet \u201eKobernau\u00dferwald\u201c wird eine Ausschlusszone \u201eKobernau\u00dferwald\u201c im Ausma\u00df von etwa 8.900 Hektar eingerichtet, um ein entsprechendes ausgleichendes Interesse im Naturhaushalt zu schaffen.<\/p>\n<p><em>Weg der Vernunft auch bei erneuerbaren Energien<\/em><\/p>\n<p>\u201eDie letzten Jahre haben uns gezeigt, dass die Natur immer wieder zur\u00fcckstellen musste, wenn es um erneuerbare Energien ging. Wir haben im Naturschutz, vor allem hinsichtlich des Artenschutzes und des Landschaftsbildes vieles erreicht und aufgebaut \u2013 diese Errungenschaften nun aufzugeben nur weil es gerade opportun erscheint, kann nicht der richtige Weg sein. Nie das Augenma\u00df zu verlieren und auch hinter jenen Interessen zu stehen, die einer popul\u00e4ren Meinung entgegenstehen, ist nicht immer einfach \u2013 aber wichtig und vern\u00fcnftig. Ich bekenne mich zu einer Energiewende und zum Ausbau von erneuerbaren Energien &#8211; ich bekenne mich aber auch zu unserer \u00f6sterreichischen Heimat. Durch eine Politik der Vernunft und damit auch durch diese Verordnung, die sowohl Beschleunigungsgebiete als auch Ausschlusszonen enth\u00e4lt, sehe ich einen entsprechenden Interessenausgleich weitestgehend gewahrt und denke, dass wir dadurch unserem Bundesland und den Generationen nach uns einen gro\u00dfen Dienst erweisen\u201c, so Landeshauptmann-Stv. Manfred Haimbuchner zur kommenden Verordnung.\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Windkraft: Energiewende mit Ausschlusszonen \u2013 zum Wohle der Natur Weiterhin zur\u00fcckhaltend ist Ober\u00f6sterreich punkto Windkraft. 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