{"id":21567,"date":"2025-09-24T12:38:04","date_gmt":"2025-09-24T10:38:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.fpoe-ooe.at\/?p=21567"},"modified":"2025-09-24T12:38:04","modified_gmt":"2025-09-24T10:38:04","slug":"biberverordnung-ooe-artenschutz-sichern-konflikte-entschaerfen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.fpoe-weisskirchen.at\/fpoeoe2023\/biberverordnung-ooe-artenschutz-sichern-konflikte-entschaerfen\/","title":{"rendered":"Biberverordnung O\u00d6 \u2013 \u00a0Artenschutz sichern, Konflikte entsch\u00e4rfen"},"content":{"rendered":"<p>\t\t\t\t<em>Der Biber ist in Ober\u00f6sterreich zur\u00fcck: Dank intensiver Schutzma\u00dfnahmen leben heute rund 2.500 Tiere im Land, der Erhaltungszustand gilt als gesichert. Mit der wachsenden Population entstehen jedoch Konflikte mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hochwasserschutz und Infrastruktur. Fra\u00dfsch\u00e4den, Dammuntergrabungen und betroffene Fl\u00e4chen machen neue, ausgewogene L\u00f6sungen n\u00f6tig. <\/em><em>Vor diesem Hintergrund hat das Land Ober\u00f6sterreich unter der Federf\u00fchrung von Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner die \u201eO\u00f6. Biber-Verordnung\u201c erarbeitet. Sie erm\u00f6glicht erstmals eine gezielte und kontrollierte Entnahme von Tieren in jenen Bereichen, in denen erhebliche Sch\u00e4den drohen oder bereits entstanden sind. Das Ziel der Verordnung lautet, Konflikte zu entsch\u00e4rfen und gleichzeitig den langfristigen Bestand der Art zu sichern. Damit setzt Ober\u00f6sterreich auf eine verantwortungsvolle, nachhaltige und praxistaugliche Regulierung des Bibers \u2013 im Sinne des Naturschutzes ebenso wie im Sinne der betroffenen Menschen.<\/em><\/p>\n<p>\u201eDer Biber ist ein Symbol daf\u00fcr, dass Naturschutz in Ober\u00f6sterreich wirkt. Wir freuen uns \u00fcber den gesicherten Erhaltungszustand dieser Art, m\u00fcssen aber gleichzeitig verantwortungsvoll handeln, um Konflikte mit Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Infrastruktur zu vermeiden. Mit der neuen Biberverordnung schaffen wir einen ausgewogenen Rahmen, der Artenschutz und Praxis miteinander verbindet. Damit sorgen wir nicht nur f\u00fcr Klarheit und Rechtssicherheit, sondern zeigen auch, dass erfolgreicher Naturschutz und die berechtigten Interessen der Menschen in unserem Land kein Widerspruch sein m\u00fcssen<strong>\u201c<\/strong>, so Landeshauptmann-Stv. Naturschutzreferent Dr. Manfred Haimbuchner.<\/p>\n<p><strong>Der Biber in O\u00d6 \u2013 eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes<\/strong><\/p>\n<p>Im 19. Jahrhundert war der Biber in \u00d6sterreich fast ausgerottet. Nach Aussetzungen in den 1970er-Jahren und jahrzehntelangem Schutz wuchs der Bestand in Ober\u00f6sterreich von 35 Tieren (1989) auf \u00fcber 2200 Tiere in rund 850 Revieren im Jahr 2023\/24. Etwa 90 % leben im kontinentalen Bereich au\u00dferhalb der Alpen, mit weiterem Zuwachs auch in alpinen Regionen. Damit gilt die naturschutzfachliche Kernaufgabe \u2013 Aufbau einer selbsterhaltungsf\u00e4higen Population \u2013 als erf\u00fcllt. Ober- und Nieder\u00f6sterreich sind heute Kernregionen der \u00f6sterreichweiten Biberbest\u00e4nde. Die Tiere besiedeln feste Reviere an Gew\u00e4ssern und Ufern, Jungtiere wandern nach 1\u20132 Jahren ab und tragen so zur weiteren Ausbreitung bei.<\/p>\n<p><strong>Biber und Mensch \u2013 ein Konflikt<\/strong><\/p>\n<p>Dieser gro\u00dfe Erfolg der Wiederansiedelung des Bibers in Ober\u00f6sterreich brachte zwangsl\u00e4ufig auch ein wachsendes Konfliktpotential mit verschiedenen, im Lebensbereich des Bibers aktiven Interessensgruppen, mit sich.\u00a0Neben Hochwasserschutz- und Infrastrukturverantwortlichen, wie etwa Gebietsk\u00f6rperschaften im Bereich von Br\u00fccken und D\u00e4mmen, oder Kraftwerksbetreiben, waren und sind es oftmals Grundeigent\u00fcmer, insbesondere Land- und Forstwirte in den Kulturlandschaften, welche Schaden durch andauernde Biberaktivit\u00e4ten erleiden.<\/p>\n<p>Die Schadensmuster lassen sich dabei grob in drei Kategorien einteilen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Graben:<\/strong> (Grabungst\u00e4tigkeiten bzw. Untergrabungen an Ufern und B\u00f6schungen<\/li>\n<li><strong>Nagen:<\/strong> Benagung bzw. F\u00e4llung von ufernahen Geh\u00f6lzen sowie Feldfr\u00fcchten<\/li>\n<li><strong>Bauen:<\/strong> Stauaktivit\u00e4ten durch Dammbau und den damit verbundenen \u00dcberschwemmungen und Grundwasseranhebungen oder R\u00fcckstau bei Anlagen zur Wasserregulation, sowie Verstopfug von Einrichtungen (Br\u00fccken, Ableitungen, etc.)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Um Sch\u00e4den zu verhindern bzw. zu minimieren ist der ober\u00f6sterreichische Naturschutz bereits seit Jahren bem\u00fcht, durch F\u00f6rderungen, pr\u00e4ventive Ma\u00dfnahmen f\u00fcr betroffene Grundeigent\u00fcmer zu erm\u00f6glichen. <strong>\u201e<\/strong>Dass sich der Biberbestand in unserem Bundesland erholen konnte, ist auf die hervorragende Arbeit der Naturschutzabteilung des Landes Ober\u00f6sterreich zur\u00fcckzuf\u00fchren. Mit steigender Population wird der Biber allerdings auch teilweise zum Problem, weshalb nun mit der neuen Biber-Verordnung gezielt Entnahmen erm\u00f6glicht werden<strong>\u201c<\/strong>, so Naturschutzreferent Dr. Haimbuchner.<\/p>\n<p><strong>Die Biber-Verordnung<\/strong><\/p>\n<p>Die neue Verordnung erm\u00f6glicht eine gezielte, bestandsschonende Regulierung der Biberpopulation in Ober\u00f6sterreich. Entnahmen bleiben \u201eUltima Ratio\u201c und sind nur nach Aussch\u00f6pfung aller zumutbaren Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen erlaubt, etwa bei erheblichen Sch\u00e4den oder Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Sicherheit.\u00a0Maximal d\u00fcrfen pro Entnahmeperiode (1. September \u2013 31. M\u00e4rz) 158 Tiere entnommen werden \u2013 rund 7 % des Bestandes \u2013, aufgeteilt in 58 im M\u00fchlviertel und 100 im Alpenvorland. Naturschutz- und Europaschutzgebiete sowie die alpinen Regionen sind grunds\u00e4tzlich ausgenommen; dort sind nur Pr\u00e4ventivma\u00dfnahmen wie die Entfernung von Nebend\u00e4mmen erlaubt.\u00a0Eingriffe d\u00fcrfen nur auf Grundlage einer fachlichen Pr\u00fcfung erfolgen und sind auf jagdlich legitimierte J\u00e4ger beschr\u00e4nkt. Eine Genehmigung gilt f\u00fcr maximal sechs Tiere und vier Wochen. Alle Entnahmen sind in der Jagddatenbank zu dokumentieren. Die Landesregierung f\u00fchrt zus\u00e4tzlich ein Monitoring durch, um Auswirkungen auf den Gesamtbestand zu \u00fcberwachen.<\/p>\n<p>\u201eMit dieser Verordnung schaffen wir erstmals eine klare und rechtssichere Grundlage f\u00fcr den Umgang mit dem Biberbestand in Ober\u00f6sterreich. Der Bestand wird auf wissenschaftlicher Basis erfasst und bleibt gesichert, w\u00e4hrend Eingriffe nur unter streng festgelegten Voraussetzungen und ausschlie\u00dflich als Ultima Ratio m\u00f6glich sind. Damit wird einerseits der Schutz dieser streng gesch\u00fctzten Tierart gew\u00e4hrleistet und andererseits sichergestellt, dass bei erheblichen Sch\u00e4den oder Gef\u00e4hrdungen der \u00f6ffentlichen Sicherheit rasch und transparent gehandelt werden kann\u201c, betont Dr. Haimbuchner.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;\t\t<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Biber ist in Ober\u00f6sterreich zur\u00fcck: Dank intensiver Schutzma\u00dfnahmen leben heute rund 2.500 Tiere im Land, der Erhaltungszustand gilt als gesichert. Mit der wachsenden Population entstehen jedoch Konflikte mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hochwasserschutz und Infrastruktur. Fra\u00dfsch\u00e4den, Dammuntergrabungen und betroffene Fl\u00e4chen machen neue, ausgewogene L\u00f6sungen n\u00f6tig. 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